Es ist einfach und zweckmäßig - wer tagüber eher selten zu Hause ist und vllt. auch keinen Nachbarn hat, der ein Paket annehmen kann (oder will) erteilt dem zustellenden Dienstleister eine Abstellgenehmigung. In der Regel wird das Paket an der vereinbarten Stelle abgelegt, und der Vorgang ist sozusagen erledigt. Das war's aber leider noch nicht ganz. Eine aktuelle Rechtssprechung besagt, dass der Empfänger der Sendung auf jeden Fall eine Info dazu erhalten muss:
Blogartikel verfasst von: Franco Pollehn
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