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Sendungen richtig retournieren

23.07.2022
Bild von Ketut Subiyanto von pexels.com/de

Na klar kommt es hin und wieder vor, dass wir etwas, was wir online bestellt haben, wieder zurückschicken. Die Gründe sind verschieden, z. B.:

  • woanders billiger entdeckt
  • Bedarf besteht nicht mehr
  • Ware entspricht nicht der eigenen Vorstellung bzw. der Artikelbeschreibung
  • Sendung wurde zu spät geliefert und wird nicht mehr benötigt (war z. B. als Geschenk gedacht)
  • falscher Artikel wurde verschickt
  • Ware kam beschädigt an
  • etc.

Wichtig ist, zunächst einmal den Originalkarton und das Verpackungsmaterial aufzubewahren. Das spart (wenn der Artikel erst zum Ende der Widerrufsfrist retourniert wird) das unnötige Suchen nach einem neuen, geeigneten Karton. Andernfalls muss zumindest ein ebenso robuster Karton verwendet werden, denn die Sendung soll unbeschadet zurück (wenn nicht schon beschädigt erhalten).

Ausprobieren und testen können Sie natürlich jeden Artikel so, wie auch im Geschäft allgemein üblich. Dabei sollten die Artikel ebenso sorgsam behandelt werden.

Viele Versender legen der Lieferung gleich ein selbstklebendes Retourenlabel bei - das ist einfach und praktisch, aber oft auch unnötig, wenn die Ware behalten wird. Auch ein auszufüllender Retourenschein liegt oft im Karton, der i. d. R. jedoch ebenso unnötig ist.

Wichtig ist zunächst, den Verkäufer über den zurückzuschickenden Artikel zu informieren. Unserer Meinung ist auch der entsprechende Grund wichtig, auch wenn nicht vorgeschrieben (der Verkäufer kann aus den Gründen der Retouren aber feststellen, ob er etwas falsch macht und daher etwas ändern sollte). Manchmal macht der Verkäufer aber im Nachhinein auch ein nachträglich gutes Angebot, wenn der Artikel doch behalten wir (z. B. Saisonartikel bei Saisonende), mit etwas Glück wird der Preis erheblich gesenkt - der Käufer erhält also ein Teils des Geldes zurück, oder einen Gutschein für den nächsten Einkauf. Manchmal ist das dann eine Überlegung wert, und die Retoure hat sich erübrigt.

Wenn kein Retourenlabel beiliegt, schickt der Versender eins per Mail zum Ausdrucken. Immer mehr Versender verschicken auch einen mobilen Versandschein (nicht jeder hat einen Drucker zuhause), den der Käufer als scannbaren Code erhält und mittels Smartphone an der Abgabestelle (muss i. d. R. immer zuvor ausgewählt werden, z. B. DHL, Hermes, GLS, etc.) vorzeigt.

Das zurückzuschickende Paket sollte versandsicher, d. h. ohne offene Seiten auf die Reise gehen - verschließen Sie daher alles gut mit üblichem Paketklebeband.

Ist die Sendung dann beim Verkäufer angekommen und alle i. O., veranlasst dieser umgehend die Erstattung des Kaufpreises, ggf. auch der evtl. Versandkosten. Es gibt Verkäufer, die die Erstattung bereits vorher veranlassen (sowie die Retoure an der Abgabestelle als solche gescannt wurde).

Immer mehr Verkäufer gehen dazu über, keinen kostenlosen Retouren mehr anzubieten, um das teils wahllose Bestellverhalten einiger Käufer einzudämmen - die Kosten für den Rückversand müssen Sie dann selbst tragen. Das gilt i. d. R. nicht bei nachweislich falsch gelieferten, viel zu spät erhaltenen oder beschädigten Artikeln - in einem solchen Fall sollten Sie den Verkäufer jedoch sofort informieren; eine Info erst zum Ende der Widerrufsfrist wirkt immer unglaubwürdig.

Blogartikel verfasst von: Franco Pollehn

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